Der Gemeinderat lehnt die Volksinitiative aus folgenden Gründen ab:
- Der gesetzliche Grundversorgungsauftrag ist bereits erfüllt
- Mit dem Breitbandausbau würde eine ungleiche Ausgangslage des Internetzugangs mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde geschaffen
- Einzelne würden von einer kostenlosen Zusatzdienstleistung profitieren
- Die Gemeinde würde Investitionen ausserhalb ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs übernehmen
- Die Breitbandversorgung untersteht grundsätzlich der freien Marktwirtschaft und nicht der öffentlichen Aufgabenerfüllung
- Die Finanzierung mittels Steuern würde dem Verursacherprinzip widersprechen
- Da die finanzielle Situation der Gemeinde bisher sehr angespannt ist, würde diese Infrastruktur eine zusätzliche unzumutbare finanzielle Belastung darstellen